Die Bundesregierung hat das Gesetz zur
Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
beschlossen. Dieses sieht unter anderem vor, das der reguläre Steuersatz
von 19% auf 16% und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5% sinkt. Diese Senkung
ist befristet vom 01.07. bis 31.12.2020 und gilt auch für handwerkliche
Dienstleistungen, die in diesem Zeitraum ausgeführt und abgeschlossen
werden. Es steht
jedem Gewerbetreibenden frei, diese Steuersenkung an seine Kunden
weiterzugeben oder für sich selbst zu behalten. Die
HandwerkerHilfe Kassel wird diese Steuersenkung in vollem Umfang an ihre
Kunden weitergeben.
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